IDW S6 BGH – Der neue Standard für Sanierungsgutachten
Das Sanierungsgutachten nach IDW S6 gilt als anerkannter Standard für die Erstellung wirtschaftlicher Sanierungskonzepte in Deutschland. Mit einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde dieser Standard nochmals gestärkt – und damit verbindlicher in der Praxis verankert.
Doch was genau bedeutet das für Unternehmen, Kreditgeber und Sanierungsberater? Und worauf kommt es bei einem Sanierungsgutachten nach IDW S6 heute wirklich an?
Was bedeutet IDW S6?
Der IDW S6 Standard ist eine Richtlinie des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) für die Erstellung von Sanierungskonzepten. Ziel ist es, die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens objektiv und nachvollziehbar zu prüfen – auf Basis wirtschaftlicher, rechtlicher und organisatorischer Faktoren.
Das Sanierungsgutachten nach IDW S6 bildet die Grundlage für Sanierungsverhandlungen, Bankengespräche, Gläubigerentscheidungen und in bestimmten Fällen auch für die Vermeidung einer Insolvenz.
Anforderungen an ein IDW S6-konformes Sanierungsgutachten
Ein Gutachten nach IDW S6 muss folgende Elemente enthalten:
1. Krisenursachenanalyse
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Welche internen oder externen Faktoren haben zur Krise geführt?
2. Darstellung der Unternehmenslage
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Finanzielle Kennzahlen, Geschäftsmodell, Marktstellung
3. Sanierungsfähigkeit
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Prüfung, ob das Unternehmen wirtschaftlich überlebensfähig ist
4. Sanierungskonzept
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Konkrete Maßnahmen zur Restrukturierung (z. B. Finanzierung, Organisation, Personal)
5. Integrierte Planung
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Mehrjährige Planrechnung inkl. Liquiditäts-, Ertrags- und Bilanzplanung
6. Realisierungs- und Erfolgsbewertung
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Einschätzung der Umsetzbarkeit und Erfolgsaussicht
7. Rechtskonforme Dokumentation
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Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Unabhängigkeit
Bedeutung für Banken, Unternehmen und Berater
Nach dem BGH-Urteil ist der IDW S6 Standard der maßgebliche Prüfstein für Sanierungsgutachten in der Unternehmenspraxis. Besonders betroffen sind:
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Kreditinstitute: Akzeptieren vorrangig nur noch S6-Gutachten bei Restrukturierungsverhandlungen.
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Unternehmensführungen: Benötigen bei Sanierungsversuchen eine rechtssichere Dokumentation zur Vermeidung persönlicher Haftung.
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Sanierungsberater: Müssen S6-konforme Gutachten liefern, um gerichtsfeste Aussagen zu treffen.
Vorteile eines IDW S6 Gutachtens
- Hohe Akzeptanz bei Banken und Gläubigern
- Rechtssichere Sanierungsdokumentation
- Schutz der Geschäftsführung vor Haftung
- Transparenz für alle Beteiligten
- Realistische Erfolgsbewertung
Fazit
Mit dem BGH-Urteil ist klar: Nur ein IDW S6-konformes Sanierungsgutachten erfüllt die heutigen Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Verlässlichkeit und rechtliche Absicherung. Für Unternehmen in Krisensituationen ist ein solches Gutachten die Voraussetzung für Vertrauen, Finanzierung und Fortbestehen.
Frühzeitige Einbindung eines qualifizierten Sanierungsgutachters ist deshalb entscheidend – sowohl für rechtliche Sicherheit als auch für die tatsächliche Umsetzung eines Sanierungskonzepts.