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AllgemeinFinanzen

Schuldscheindarlehen

Beim Schuldscheindarlehen handelt es sich um eine Kreditform, die sich in rechtlicher Hinsicht von Anleihen dadurch unterscheidet, dass Schuldscheine keine Wert­papiere, sondern Beweisurkunden sind. Die individuellen, nicht typisierten Darle­hensverträge kommen ohne Zwischenschaltung der Börse zustande, wobei die Schuldscheine durch Zession übertragen werden, die häufig an die Zustimmung des Schuldners gebunden ist.

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