Bedingte Kapitalerhöhung
Die bedingte Kapitalerhöhung ist eine Sonderform der Kapitalerhöhung. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass nur so viele Aktien ausgegeben werden dürfen, wie Umtausch- oder Bezugsrechte durch die Inhaber von Wandel- oder Optionsanleihen und durch gewinnbeteiligte Arbeitnehmer geltend gemacht werden.
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