Eigenkapital

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Genussscheine

Genussscheine sind Effekten, die Vermögensrechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte verbriefen. Für das Unternehmen hat die Emission von Genussscheinen den Vorteil, dass finanzielle Mittel am Kapitalmarkt beschafft werden können, ohne dass die be­stehenden Beteiligungsverhältnisse verändert werden, da Genussscheine im Gegen­satz zu Aktien kein Stimmrecht gewähren.

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AllgemeinFinanzen

Zur Differenzierung von Eigenkapital und Fremdkapital

Im Rahmen der Finanzierungspolitik ist es Aufgabe des Finanzmanagements, die für das Unternehmen optimale Kapitalstruktur herbeizuführen. Hierbei muss nach der unter I.3. beschriebenen ermittelten Höhe des Kapitalbedarfs insbesondere das Ver­hältnis von Eigenkapital und Fremdkapital unternehmensspezifisch festgelegt wer­den.

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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Die Kapitalerhö­hung aus Gesellschaftsmitteln ist im Gegensatz zu den zuvor ge­nannten Kapitalerhöhungsformen eine Kapitalerhöhung, bei der keine zusätzlichen finanziellen Mittel von außen durch Ausgabe neuer Aktien beschafft werden. Inso­fern liegt lediglich eine Umfinanzierung vor, d.h. bisher als Kapital- oder Gewinn­rücklage ausgewiesenes Eigenkapital wird in gezeichnetes Kapital umgewandelt.

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