Gewinnschuldverschreibungen

Diese Sonderform ist gemäß dem Aktiengesetz eine Schuldverschreibung, bei dem die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung ge­bracht werden. Eine Gewinnschuldverschreibung beinhaltet also neben den normalen Gläubigeransprüchen aus der Schuldverschreibung zusätzlich einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung.

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Genussscheine

Genussscheine sind Effekten, die Vermögensrechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte verbriefen. Für das Unternehmen hat die Emission von Genussscheinen den Vorteil, dass finanzielle Mittel am Kapitalmarkt beschafft werden können, ohne dass die be­stehenden Beteiligungsverhältnisse verändert werden, da Genussscheine im Gegen­satz zu Aktien kein Stimmrecht gewähren.

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Finanzierung vom Eigenkapitalmarkt (Eigenfinanzierung oder Beteiligungsfinanzierung)

Unter Eigenfinanzierung oder Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung wird die Beschaffung von Eigenkapital verstanden. Soweit Eigenkapital nicht durch Ge­winnthesaurierung gebildet wird, erhalten Einzelunternehmen und Personengesellschaften ihr Eigenkapital durch Einlage von privaten Mitteln.

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Zur Differenzierung von Eigenkapital und Fremdkapital

Im Rahmen der Finanzierungspolitik ist es Aufgabe des Finanzmanagements, die für das Unternehmen optimale Kapitalstruktur herbeizuführen. Hierbei muss nach der unter I.3. beschriebenen ermittelten Höhe des Kapitalbedarfs insbesondere das Ver­hältnis von Eigenkapital und Fremdkapital unternehmensspezifisch festgelegt wer­den.

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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Die Kapitalerhö­hung aus Gesellschaftsmitteln ist im Gegensatz zu den zuvor ge­nannten Kapitalerhöhungsformen eine Kapitalerhöhung, bei der keine zusätzlichen finanziellen Mittel von außen durch Ausgabe neuer Aktien beschafft werden. Inso­fern liegt lediglich eine Umfinanzierung vor, d.h. bisher als Kapital- oder Gewinn­rücklage ausgewiesenes Eigenkapital wird in gezeichnetes Kapital umgewandelt.

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