Fristigkeit – Finanzmittelqualität
Das zweite Systematisierungskriterium beinhaltet neben der Fristigkeit auch die Finanzmittelqualität, d.h. die Finanzmitteleignung zur Erfüllung finanzwirtschaftlicher Aufgaben.
WeiterlesenDas zweite Systematisierungskriterium beinhaltet neben der Fristigkeit auch die Finanzmittelqualität, d.h. die Finanzmitteleignung zur Erfüllung finanzwirtschaftlicher Aufgaben.
WeiterlesenDiese Sonderform ist gemäß dem Aktiengesetz eine Schuldverschreibung, bei dem die Rechte der Gläubiger mit Gewinnanteilen von Aktionären in Verbindung gebracht werden. Eine Gewinnschuldverschreibung beinhaltet also neben den normalen Gläubigeransprüchen aus der Schuldverschreibung zusätzlich einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung.
WeiterlesenGenussscheine sind Effekten, die Vermögensrechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte verbriefen. Für das Unternehmen hat die Emission von Genussscheinen den Vorteil, dass finanzielle Mittel am Kapitalmarkt beschafft werden können, ohne dass die bestehenden Beteiligungsverhältnisse verändert werden, da Genussscheine im Gegensatz zu Aktien kein Stimmrecht gewähren.
WeiterlesenLangfristige finanzwirtschaftliche Dispositionen können als Entscheidungen über die Bilanzstruktur und damit als Vermögens- und Kapitalstrukturmanagement aufgefaßt werden. Die Investitionsentscheidungen bestimmen
WeiterlesenUnter Eigenfinanzierung oder Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung wird die Beschaffung von Eigenkapital verstanden. Soweit Eigenkapital nicht durch Gewinnthesaurierung gebildet wird, erhalten Einzelunternehmen und Personengesellschaften ihr Eigenkapital durch Einlage von privaten Mitteln.
WeiterlesenDie Selbstfinanzierung ist als Finanzierung aus zurückbehaltenen Gewinnen zu kennzeichnen. Die Höhe der Selbstfinanzierung ergibt sich im Rahmen einer bilanziell konstatierenden Sichtweise als positive Differenz von betriebswirtschaftlichem Gewinn und Ausschüttung.
WeiterlesenBei der Fremdfinanzierung oder Kreditfinanzierung wird im Gegensatz zur Beteiligungsfinanzierung nicht Eigen-, sondern Fremdkapital von außen aufgenommen. Mehr Informationen finden Sie hier.
WeiterlesenIm Rahmen der Finanzierungspolitik ist es Aufgabe des Finanzmanagements, die für das Unternehmen optimale Kapitalstruktur herbeizuführen. Hierbei muss nach der unter I.3. beschriebenen ermittelten Höhe des Kapitalbedarfs insbesondere das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital unternehmensspezifisch festgelegt werden.
WeiterlesenEine Beteiligungsfinanzierung oder Einlagenfinanzierung liegt vor, wenn der Unternehmung durch die Eigentümer, Miteigentümer oder Anteilseigner Eigenkapital von außen zugeführt wird. Das Eigenkapital ergibt sich grundsätzlich als Differenz von Vermögen und Schulden.
WeiterlesenDie Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist im Gegensatz zu den zuvor genannten Kapitalerhöhungsformen eine Kapitalerhöhung, bei der keine zusätzlichen finanziellen Mittel von außen durch Ausgabe neuer Aktien beschafft werden. Insofern liegt lediglich eine Umfinanzierung vor, d.h. bisher als Kapital- oder Gewinnrücklage ausgewiesenes Eigenkapital wird in gezeichnetes Kapital umgewandelt.
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