Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Bei einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital ermächtigt die Hauptversammlung den Vorstand einer Aktiengesellschaft mittels einer Dreiviertelmehrheit, das gezeichnete Kapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch die Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen zu erhöhen.
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