Genussscheine

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Genussscheine

Genussscheine sind Effekten, die Vermögensrechte, aber keine Mitgliedschaftsrechte verbriefen. Für das Unternehmen hat die Emission von Genussscheinen den Vorteil, dass finanzielle Mittel am Kapitalmarkt beschafft werden können, ohne dass die be­stehenden Beteiligungsverhältnisse verändert werden, da Genussscheine im Gegen­satz zu Aktien kein Stimmrecht gewähren.

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