Finanzierung aus Abschreibungen

Die Finanzierung aus Abschreibun­gen ist durch die Grundvoraussetzung gekennzeichnet, dass Abschreibungen als Aufwendungen bzw. Kosten Kalkulationsbe­standteile der am Markt geforderten Absatzpreise sind, ohne dass die verrechneten Beträge in ihrer Erwirtschaftungsperiode mit Ausgaben verbunden sind. Des weite­ren ist mit der Verrechnung von Abschreibungsraten insofern ein indirekter Liquidi­tätseffekt verbunden, als dass der Periodengewinn als Basis für Steuerforderungen des Fiskus und Ansprüche auf Dividendenzahlungen der Gesellschafter vermindert wird.

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Finanzierung vom Eigenkapitalmarkt (Eigenfinanzierung oder Beteiligungsfinanzierung)

Unter Eigenfinanzierung oder Einlagen- bzw. Beteiligungsfinanzierung wird die Beschaffung von Eigenkapital verstanden. Soweit Eigenkapital nicht durch Ge­winnthesaurierung gebildet wird, erhalten Einzelunternehmen und Personengesellschaften ihr Eigenkapital durch Einlage von privaten Mitteln.

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Beteiligungsfinanzierung nicht emissionsfähiger Unternehmen

Nicht emissionsfähige Unternehmen haben keinen Zugang zur Börse. Insofern steht Ihnen im Gegensatz zu großen Aktiengesellschaften kein organisierter Kapitalmarkt zur Beschaffung von Eigenkapital zur Verfügung. Hiervon sind insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie auch kleinere Aktiengesellschaften betroffen.

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Ordentliche Kapitalerhöhung

Die ordentliche Kapitalerhöhung vollzieht sich durch Ausgabe neuer Aktien. Hierzu ist ein Beschluss mit mindestens Drei­viertelmehrheit des bei der Hauptversammlung vertretenen Kapitals erforderlich. Es existieren jedoch keine Begrenzungsvorschriften über das Emissionsvolumen der neuen Aktien.

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