Ordentliche Kapitalerhöhung
Die ordentliche Kapitalerhöhung vollzieht sich durch Ausgabe neuer Aktien. Hierzu ist ein Beschluss mit mindestens Dreiviertelmehrheit des bei der Hauptversammlung vertretenen Kapitals erforderlich. Es existieren jedoch keine Begrenzungsvorschriften über das Emissionsvolumen der neuen Aktien.
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