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Industrieclearing

Auf dem Industriekreditmarkt sind neben der Anzahlung und dem Lieferantenkredit auch andere Formen der Finanzmittelbeschaffung möglich, die in einem direkten Konkurrenzverhältnis zu Bankkrediten stehen und zu Substitutionsprozessen zu Lasten der Banken führen. Diese Formen der Kreditaufnahme können als Finanz­mittelbeschaffung im Rahmen des Industrieclearing bezeichnet werden, wobei unter einem Clearing-System zunächst nur eine Regelung des Zahlungsverkehrs zu verste­hen ist. Beim Industrieclearing differenziert man zwischen der klassischen Ausprä­gung und der neueren Variante.

Bei der klassischen Ausprägung des Industrieclearing einigen sich zwei Unternehmen mit operativen Beziehungen über eine Variation der Zahlungszeitpunkte, d.h. ein Lieferant mit temporären Finanzmittelbedarf verhandelt mit einem seiner Abnehmer mit temporären Finanzmittelüberschüssen über ein Vorziehen der fälligen Entgelte für die zwischen den Kontrahenten gehandelten Produkte. Der Lieferant erhält hierbei die ohnehin fälligen Beträge früher als ursprünglich vorgesehen, so dass der Geldumwandlungsprozess beschleunigt wird. Diese vorzeitige Zahlung, die auch als Handelswarenkredit interpretiert werden kann, substituiert also Finanzmittelaufnahmen vom Bankenkreditmarkt. Hierbei ist zu beachten, dass der Lieferant (Finanzmittelaufnehmer) für die erhaltene Vorauszahlung als Finanzmittelaufnahme vom Industriekreditmarkt weniger bezahlen möchte als für die Zinsen vom Konto­korrent-, Wechseldiskont- oder anderen Festbetragskreditmärkten. Demgegenüber möchte der Abnehmer (Finanzmittelgeber) für seine geleistete Vorauszahlung als Anlage im Industrieclearing mehr als bei einer kurzfristigen Anlage am Banken­markt auf der Basis von Geldmarktkonditionen erhalten. Zwischen den Vergleichs­zinssätzen beider Marktseiten besteht ein Einigungsbereich von erheblicher Band­breite, wobei die jeweiligen Referenzzinssätze der Gegenseite nicht genannt werden. Die Einigung erfolgt in der Regel jedoch nicht über Zinssätze, sondern über Preis­modifikationen in Bezug auf die gehandelten Produkte, so dass der Zins für die Fi­nanzmittelüberlassung in Preisänderungen umgerechnet wird. Im Rahmen dieses reinen Telefonmarktes erhält der finanzmittelnehmende Lieferant im Ergebnis weni­ger Erlöse für die abgesetzten Produkte und der finanzmittelgebende Abnehmer hat geringere Kosten für die beschafften Produkte. Den Banken entgehen somit ein Kre­ditgeschäft mit dem Lieferanten und ein Anlagegeschäft mit dem Abnehmer. Die Bankenmarge zwischen den beiden Referenzzinssätzen wird entsprechend dem Ver­handlungsgeschick und der Marktmacht zwischen den Kontrahenten aufgeteilt. Ob­wohl das Geschäft formal nur aus einer Variation der Zahlungsusancen besteht und es nicht zu Transaktionen über die operativ ohnehin gehandelten Beträge hinaus kommt, ist darauf hinzuweisen, dass im Industrieclearing faktisch Festbetragskredite gehandelt werden, die im Rahmen der vereinbarten Laufzeit nicht flexibel sind.

Bei der neueren Variante des Industrieclearing handelt es sich ebenfalls um einen Telefonmarkt, auf dem erste Industrieadressen ohne operative Beziehungen sich untereinander Finanzmittel in großem Volumen für kurze bis mittlere Frist auf der Basis von Geldmarktkonditionen überlassen. Insofern ist diese Form des Industrieclearing im Rahmen der oben aufgeführten Systematisierung von kurzfristiger Fremdfinanzierung als Geldkredit anzusehen, da keine operativen Beziehungen vor­liegen. Der gehandelte Mindestbetrag beläuft sich auf 10 Mio. €, wobei im Rah­men von einzelnen Transaktionen ein Vielfaches erreicht wird. Als Fristigkeiten werden von einem Tag bis zu einem Jahr alle Möglichkeiten gehandelt, so dass die Standardisierung geringer als beim Bankenkreditmarkt ist. Die Einigung der Kontra­henten erfolgt direkt über Zinssätze. Die durchaus beträchtliche Einigungsbandbreite zwischen dem Geld-Brief-Satz (höherer Angebotssatz) und dem Geld-Geld-Satz (niedrigerer Nachfragesatz) der Banken wird von den Unternehmen geteilt. Die zur Einigung herangezogenen Ausgangszinssätze sind die Zinssätze des Inter-Banken-Handels. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch durch diese Form des Industrieclea­ring entsprechende Bankgeschäfte substituiert werden und hierbei ein Bankgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes betrieben wird. In der Praxis hat sich jedoch unter Ignoranz der sich hieraus ergebenden Konsequenzen eine Grauzone entwickelt, die für erste Industrieadressen den Bankenkreditmarkt in normalen Nachfragezeiten entbehrlich macht. Die Fristigkeit der kurzfristigen Finanzmittelaufnahme ist ent­sprechend der gewünschten Dauer in Absprache mit dem Kontrahenten einstellbar und die Prolongation ist wegen des enormen Marktvolumens unproblematisch. Inso­fern ist ein Kredit im Rahmen des Industrieclearing mit sehr niedrigen Kosten und hoher Flexibilität hinsichtlich der Laufzeit verbunden.