Akzeptkredite
Der Akzeptkredit ist ebenfalls keine eigenständige Finanzmittelquelle, sondern ermöglicht die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredites. Er wird für den im Vergleich zum Avalkredit umgekehrten Fall verwendet, dass der Lieferant die Bonität des Abnehmers nicht beurteilen kann. Der Akzeptkredit ist als eine spezielle Form des Wechselkredits anzusehen, bei dem eine Bank einen vom Kunden auf sie gezogenen Wechsel akzeptiert und sich damit wechselrechtlich verpflichtet, dem Wechselinhaber den Kreditbetrag bei Fälligkeit zu zahlen. Insofern kann der Abnehmer gegen Zahlung einer Provision ein seine Bonität beurteilendes Kreditinstitut bitten, als Wechselschuldner tätig zu werden und somit die Schuld aus dem operativen Geschäft zu akzeptieren. Das Geschäft ist für die Bank im Regelfall nicht liquiditätswirksam, da der Abnehmer der Bank vor Ablauf der Wechselfälligkeit den Rechnungs- bzw. Wechselbetrag zur Verfügung stellt.
Im Rahmen des Akzeptkredits besteht entweder die Möglichkeit, dass die Bank den Wechsel selbst diskontiert, was der Regelfall ist, oder die Möglichkeit, dass das Unternehmen den auf die Bank gezogenen Wechsel anderweitig verwendet. In diesem Fall erhält der Wechsel eine höhere Qualität und wird in hohem Maße marktfähig, so dass hiermit neue Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten vom Industriekreditmarkt eröffnet werden.
Die Kosten des Akzeptkredits ergeben sich aus der Akzeptprovision zuzüglich der gegebenenfalls zu erhebenden Zinskosten des Diskontkredits.