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Akzeptkredite

Der Akzeptkredit ist ebenfalls keine eigenständige Finanzmittelquelle, sondern er­möglicht die Inanspruchnahme eines Lieferantenkredites. Er wird für den im Ver­gleich zum Avalkredit umgekehrten Fall verwendet, dass der Lieferant die Bonität des Abnehmers nicht beurteilen kann. Der Akzeptkredit ist als eine spezielle Form des Wechselkredits anzusehen, bei dem eine Bank einen vom Kunden auf sie gezo­genen Wechsel akzeptiert und sich damit wechselrechtlich verpflichtet, dem Wech­selinhaber den Kreditbetrag bei Fälligkeit zu zahlen. Insofern kann der Abnehmer gegen Zahlung einer Provision ein seine Bonität beurteilendes Kreditinstitut bitten, als Wechselschuldner tätig zu werden und somit die Schuld aus dem operativen Ge­schäft zu akzeptieren. Das Geschäft ist für die Bank im Regelfall nicht liquiditätswirksam, da der Abnehmer der Bank vor Ablauf der Wechselfälligkeit den Rechnungs- bzw. Wechselbetrag zur Verfügung stellt.

Im Rahmen des Akzeptkredits besteht entweder die Möglichkeit, dass die Bank den Wechsel selbst diskontiert, was der Regelfall ist, oder die Möglichkeit, dass das Unternehmen den auf die Bank gezo­genen Wechsel anderweitig verwendet. In diesem Fall erhält der Wechsel eine höhere Qualität und wird in hohem Maße marktfähig, so dass hiermit neue Kapitalbeschaf­fungsmöglichkeiten vom Industriekreditmarkt eröffnet werden.

Die Kosten des Akzeptkredits ergeben sich aus der Akzeptprovision zuzüglich der gegebenenfalls zu erhebenden Zinskosten des Diskontkredits.