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Die Unterweisung im Arbeitsschutz

In einer Unterweisung werden die Mitarbeiter über potenzielle Gefahren an ihrem Arbeitsplatz aufgeklärt. Sie erfahren, welche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind, um die Risiken für ihre Gesundheit einzudämmen. Der Gesetzgeber verlangt von jedem Arbeitgeber eine Unterweisung im Arbeitsschutz, um die Mitarbeiter für die wichtigsten Aspekte im betrieblichen Arbeitsschutz zu sensibilisieren.

Was gehört zur Unterweisung?

Die Meisten kennen die Unterweisung als Arbeitsschutzbelehrung. Darin informiert der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer über die potentiellen Gefahren am Arbeitsplatz. Ebenso Bestandteil sind die präventiven Verhaltensweisen und Vorsichtsmaßnahmen, um Unfälle zu vermeiden. Ausgehend vom Paragraph 12 des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, diese Belehrung zum Arbeitsschutz durchzuführen. Die inhaltlichen Schwerpunkte und der Ablauf dieser Unterweisung können je nach Unternehmen variieren.

Die Basis für die Unterweisung im Gesundheitsschutz bildet die Gefährdungsbeurteilung. In ihr beurteilt der Arbeitgeber die Arbeitsabläufe und die Arbeitsbedingungen sowie die Arbeitsmittel, um potentielle Gefahren für die Arbeitnehmer so gering wie möglich zu halten und bestenfalls vollständig auszuschließen. Der Gesetzgeber widmet sich der ausführlichen Gefährdungsbeurteilung im Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes. Unabhängig davon wie groß der Betrieb ist, gehört diese Beurteilung und die ausführliche Dokumentation zur Pflicht für jedes Unternehmen.

Digital oder im Betrieb – die Arbeitsschutzbelehrung

Im digitalen Zeitalter entscheiden sich immer mehr Arbeitgeber, die Unterweisung interaktiv durchzuführen. So ist es den Mitarbeitern möglich, von überall, wie aus ihrem Home-Office heraus, an der Arbeitsschutzbelehrung teilzunehmen. Zugleich entfällt die aufwändige Organisation der Präsenz-Unterweisungen vor Ort im Betrieb oder in einem angemieteten Meeting-Raum.

Jeder Unternehmer liefert in der Gefährdungsbeurteilung eine Bestandsaufnahme der erforderlichen Erkenntnisse, über die der Arbeitnehmer in der Unterweisung informiert wird. Es kann zum Beispiel eine Einweisung an einer Maschine erfolgen. Alle Vorgänge und Maßnahmen, die der Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz dienen, gehören zu einem festen Bestandteil jeder Unterweisung.

Programm, wie das RISK-Projekt, machen die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation dieser Arbeitsschutzbelehrung einfacher. Es handelt sich um eine intuitive und innovative Software, die eigens von Arbeitsschützern und für Arbeitsschützern entwickelt wurde. Schritt für Schritt ist es möglich, die einzelnen Unterpunkte abzuarbeiten und neben der Unterweisung alle Voraussetzungen für den Arbeitsschutz zu erfüllen.

Mit dieser Software gelingt die Beurteilung der Gefährdung der Betriebe. Im Nachhinein ergeben sich daraus belastbare Maßnahmen, die lückenlos dokumentiert werden. Zu den Standards gehören neben der Unterweisung die Gefährdungsbeurteilung, das Gefahrenstoffmanagement, die Unternehmensverwaltung und die Betriebsanweisung.  Zusätzlich ist es möglich, weitere Module hinzu zu ziehen, wie zum Beispiel das e-Learning, um mit Mitarbeiter flexibel und fachgerecht schulen zu können.

Sicherheitsmaßnahmen und Risiken am Arbeitsplatz

Zusätzlich ist jeder Unternehmer verpflichtet, alle seine Mitarbeiter in der Unterweisung über die möglichen Risiken am Arbeitsplatz aufzuklären und erforderliche Sicherheitsmaßnahmen aufzuzeigen, mit denen diese Gefahren am Arbeitsplatz vermieden werden. Am besten integriert die Geschäftsführung die Unterweisung in die Unternehmenskultur und direkt in das Arbeitsleben. So zeigt die Unternehmensführung, wie wichtig ihnen die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter sind.

Nimmt der Unternehmer selbst aktiv an der Unterweisung Teil, zeigt er Eigenverantwortung und agiert aus eigener Motivation heraus, die im besten Fall auf die gesamte Belegschaft übergeht. Es sollten alles daran gesetzt werden, den Sicherheitsgedanken bei jedem Mitarbeiter so fest wie möglich zu verankern.

Wer darf die Unterweisung zum Arbeitsschutz durchführen?

Der Arbeitgeber allein entscheidet, wer diese Unterweisung der Mitarbeiter durchführen kann. Damit geht eine verantwortungsvolle Aufgabe einher. Der Mitarbeiter für die Unterweisung sollte nicht nur die fachliche Kompetenz mitbringen, sondern auch in der Lage sein, die Arbeitsschutzbelehrung gewissenhaft und gründlich durchzuführen. Der „Unterweiser“verpflichtet sich zur Einhaltung der relevanten Vorgaben und erstellt im Nachhinein ein Unterweisungsnachweis. Diesen sollten alle Teilnehmer schriftlich bestätigen. Damit ist der Arbeitgeber der Dokumentationspflicht der durchgeführten Unterweisung nachgekommen und riskiert kein Bußgeld bei einer Kontrolle – oder schlimmeres im Schadenfall.

Gibt es im Unternehmen Fachkräfte für die Arbeitssicherheit, sind diese dazu befähigt, eine Unterweisung für die Sicherheit am Arbeitsplatz durchzuführen. Das können zum Beispiel Abteilungsleiter, Meister, Sicherheitsbeauftragter oder andere Expertensein. Die Geschäftsführung entscheidet, wem sie diese verantwortungsbewusste Aufgabe übergibt.