Automobil

Diese Strafen und Bußgelder drohen bei abgefahrenen Reifen

Ob unbeabsichtigt oder wissentlich: Abgefahrene Reifen sind nicht nur gefährlich für den Straßenverkehr, sondern sorgen aufgrund hoher Bußgelder und Strafen auch für reichlich Unmut bei den Betroffenen. Wird innerhalb einer Polizeikontrolle die Mindestprofiltiefe von 1,6mm unterschritten, so gilt das Fahrzeug bzw. die Reifen als nicht verkehrssicher und dürfen dementsprechend nicht genutzt werden. Die Regelung ist unabhängig davon, ob es sich um Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen handelt.

Fahrer und Halter sind verantwortlich

Wer jetzt denkt, er sei bei der Fahrt mit einem fremden Auto sicher, der liegt jedoch falsch. Denn für die Kontrolle des Fahrzeugs z. B. auf Mängel oder Schäden, ist jeweils der Fahrer verantwortlich und nicht (nur) der Halter des Fahrzeugs. Geschieht infolge der mangelhafter Profiltiefe jedoch ein Unfall, so kann auch der Fahrzeughalter mit Bußgeldforderungen belangt werden, obwohl er das Auto nicht selbst gefahren hat. Auch die Versicherung kann – im Ernstfall – die Zahlung des Schadens verweigern. Dafür ist entscheidend, ob der Unfall auch mit intakten, neuen Reifen passiert wäre oder die abgefahrenen Reifen die Ursache für den Unfall sind.

Abgefahrenen Reifen vorbeugen

Um erst gar nicht in die Situation zu kommen, mit abgefahrenen Reifen aufzufallen, können jedoch einige Vorkehrungen getroffen werden. Dazu gehört beispielsweise das regelmäßige Messen der Profiltiefe. Zudem bietet es sich an, statt gebrauchter Reifen besser auf hochwertige Ganzjahresreifen bzw. Saisonreifen zu setzen. Gerade Ganzjahresreifen bieten den Vorteil, diese ganzjährig nutzen zu können und nicht zu Sommer- und Winterzeit wechseln zu müssen. So muss man zudem nicht fürchten, die eigentlich abgefahrenen aber dennoch eingelagerten Winterreifen aufzuziehen, obwohl diese längst durch einen Satz neue Reifen hätten ersetzt werden müssen.

So hoch sind die Bußgelder und Strafen

Wird bei einer regulären Verkehrskontrolle die Reifenprofiltiefe gemessen und diese bemängelt, jedoch kein anderer Verkehrsteilnehmer direkt dadurch behindert, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro für den Fahrer, sowie ein Punkt in Flensburg. Bei Behinderung oder Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers steigt dieser Betrag auf 75 Euro – bei Unfall sogar auf 90 Euro.

Der Halter des Wagens – beispielsweise der Partner, ein Bekannter, Freund oder Familienangehöriger – hat sogar ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und einen Punkt zu erwarten. Denn auch der Halter ist für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs verantwortlich, auch wenn er dies nicht selbst fährt.

Weitere Bußgelder im Überblick

Werden bei der Verkehrskontrolle weitere Mängel am Fahrzeug festgestellt, können beispielsweise die folgenden Bußgelder laut Bußgeldkatalog drohen:

  • Sind die Reifen nicht den Witterungsverhältnissen entsprechend werden 60 Euro und ein Punkt in Flensburg veranschlagt. Gerade wer im Winter ohne Winterreifen unterwegs ist, riskiert hier hohe Bußgelder. Sinnvoll können daher Ganzjahresreifen sein, die sowohl im Winter als auch im Sommer genutzt werden können. Entsteht infolgedessen ein Unfall sind 120 Euro und ein Punkt fällig.
  • Ragen Fahrzeugteile heraus und sorgen für die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sind 20 Euro Bußgeld zu entrichten.
  • Ohne oder mit unzureichender Radabdeckung zu fahren bedeuten hingegen ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro.
  • Wurde eine vorschriftswidrige Einrichtung zur Erhöhung der Greifwirkung von Rädern genutzt hat der Fahrzeughalter 25 Euro Bußgeld zu zahlen.