Allgemein

Was benötigt man für den Berufsstart als Assistenzarzt?

Wenn man als Mediziner sein Studium erfolgreich abgeschlossen hat und wenn dann eine Berufserlaubnis (Approbation) erteilt wurde, ist eine Stelle als Assistenzarzt im angestrebten Fachgebiet möglich. Bevor man aber tatsächlich die ersten Dienste beginnen kann, müssen verschiedene Formalitäten geklärt werden. Ein Arbeitgeber wird von einem einige Formulare, Nachweise sowie Dokumente verlangen.

Nachfolgend wird beschrieben, was alles dazu zählt:

Die Approbations-Urkunde beantragen

Man sollte als erstes die Approbations-Urkunde beantragen. Hierbei handelt es sich um die staatliche Zulassung, dass man den Arztberuf überhaupt ausführen darf. Auch die Befugnis, die Berufsbezeichnung zu führen, ist damit verbunden. Mit dem Erhalt der Urkunde darf man sich Arzt nennen.

Folgende Dokumente müssen dafür eingereicht werden:

• Der Antrag, die Checkliste über die zuständige Verwaltungsbehörde (Landesprüfungsamt)
• Die Erklärung über Straffreiheit (das ist ein persönlich verfasstes Schreiben wo erklärt wird, dass gegen einen kein Straf- oder Ermittlungsverfahren anhängig ist. Ist beispielsweise in Baden-Württemberg Pflicht)
• Die Kopie der Geburtsurkunde (nach Aufforderung)
• Eine beglaubigte Kopie vom Personalausweis/Reisepass
• Ein Führungszeugnis, Belegart O, vom Einwohnermeldeamt
• Die Gesundheitliche Eignungsuntersuchung
• Ein tabellarischer Lebenslauf

Eine Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer

Für die Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer ist die jeweilige Ärztekammer des Bundeslandes zuständig, in dem man einen Arbeitsplatz hat. Sobald man seine Approbation hat, gehört man formell der Ärztekammer eines Bundeslandes an. Man kann auch ein freiwilliges Mitglied werden. Man muss aber spätestens dann Mitglied werden, sobald man mit dem Arbeiten anfängt. Anmeldeformulare kann man bei der jeweiligen Landesärztekammer finden.

Voraussetzungen ist natürlich eine Stelle als Assistenzart

All das was bis hierhin erwähnt wurde und was noch weiter erwähnt wird, ist natürlich dann besonders wichtig, wenn man eine Assistenzarztstelle antreten wird. Das heißt, man muss den gewünschten Job auch gefunden und bekommen haben. Assistenzarzt Stellenangebote findet man zum Beispiel auch im Internet.

Den Arztausweis beantragen

Den Arztausweis beantragt man bei der Ärztekammer. Dafür wird ein Passfoto benötigt. Dieser legitimiert einen als approbierten Arzt sowie Mitglied der Landesärztekammer. Mit dem Ausweis kann man auch in einer Apotheke rezeptpflichtige Medikamente für den persönlichen Bedarf erhalten.

Die Mitgliedschaft beim Versorgungswerk

Wer mit der ärztlichen Tätigkeit beginnt, muss Mitglied beim Versorgungswerk werden. Hierbei handelt es sich um eine Institution, die die Altersvorsorge der freien Kammerberufe organisiert. Ärzte, Apotheker oder auch Rechtsanwälte sowie Steuerberater regeln ihre Altersvorsorge außerhalb der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung. Man muss in das Versorgungswerk einzahlen. Damit man aber nicht noch zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss man sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen.

Die Krankenversicherung

Die Mitgliedschafts-Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung für den Arbeitgeber erhält man direkt vom Versicherer. Alternativ kann man sich auch privat krankenversichern, wenn das Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Für die Steuer das ELStAM-Verfahren

Das ELStAM-Verfahren kann man als „elektronische Lohnsteuerkarte“ sehen. Das zuständige Finanzamt am Wohnort meldet (auf Anweisung) die relevanten Steuerdaten an den Arbeitgeber. Man benötigt dafür die persönliche Steuer-ID.

Die Haftpflicht berücksichtigen

In einer Klinik ist man über den Arbeitgeber abgesichert. Aber außerhalb der Klinik (kann beispielsweise ein ärztlicher Notfall sein) greift die eigene Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflichtversicherung (beruflich und privat) ist sicherlich sehr empfehlenswert.

Die Berufsunfähigkeit

Der mögliche Verlust der eigenen Arbeitskraft (z.B. durch Krankheit oder körperliche Gebrechen) kann schwerwiegende Folgen (natürlich auch finanziell) haben. Dagegen absichern kann man sich in Form einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.