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Damit beim Public Viewing nichts schief geht: Veranstaltungsversicherungen schützen

Gegen unvorhergesehene Ereignisse und daraus entstehende Schäden bietet AXA für Veranstalter verschiedene Lösungen. Durch die Kombination aus Veranstalterhaftpflichtversicherung und Veranstaltungsausfallversicherung bietet AXA sicheren Schutz.

Stolperfalle, schlechtes Wetter oder Reiseverzögerung

Ein Besucher stolpert über das Beamerkabel und verletzt sich, der Schlüssel zu einer angemieteten Räumlichkeit geht verloren oder dort geht etwas kaputt, es kommt zu einem Personenschaden an einer nicht ordnungsgemäß aufgebauten Bühne – in solchen Fällen haftet der Veranstalter. Schutz vor den finanziellen Folgen bietet eine Veranstalterhaftpflichtversicherung wie zum Beispiel der Profi-Schutz für kurzfristige Veranstaltungen von AXA. Der Versicherungsschutz reicht von Personen- über Mietsach- bis hin zu Umweltschäden und lässt sich darüber hinaus um zusätzliche Deckungsbausteine erweitern – beispielsweise beim Einsatz von Zuschauertribünen.

Auch sonst läuft bei Veranstaltungen nicht immer alles nach Plan. Gerade bei Outdoor-Events wie Sportveranstaltungen, Open-Air-Festivals oder Straßenfesten kann es passieren, dass das Wetter einen Strich durch die Rechnung macht. Muss eine Veranstaltung etwa wegen eines Unwetters mit Starkregen abgesagt werden, ist der Schaden für den Veranstalter meist groß: Angemietete Räume, Catering und eingeplante Künstler müssen trotzdem bezahlt werden, auch wenn die Einnahmen ausfallen. Und die Tickets müssen unter Umständen auch noch zurückerstattet werden. Bei Ausfall, Abbruch oder Änderung der Veranstaltung übernimmt AXA die aufgewendeten Kosten beziehungsweise Mehrkosten, zum Beispiel für Werbeausgaben, Mieten, Gehälter und Gagen. Die Veranstaltungsausfallversicherung greift unter anderem auch bei Terrorandrohungen oder Reiseverzögerungen eines Künstlers.