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Finanztip-Vergleich zeigt, welche Krankenkassen die meisten Zusatzleistungen bieten

Die meisten der 73 Millionen gesetzlich Versicherten sparen dieses Jahr ganz ohne selbst etwas zu tun. Der Grund: Sie zahlen nur noch die Hälfte des Zusatzbeitrages für die Krankenkasse. Den anderen Anteil übernimmt der Arbeitgeber. Wer die Krankenkasse wechseln möchte, sollte in diesem Jahr neben dem Preis deshalb auch auf den Service und die passenden Zusatzleistungen achten. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat die Leistungen der Kassen verglichen.

Bei der Wahl der Krankenkasse können Versicherte wenig richtig falsch machen. „Alle Kassen decken die lebenswichtigen medizinischen Bereiche ab“, sagt Julia Rieder, Expertin für Versicherungen von Finanztip. „Bei den Zusatzleistungen gibt es aber Unterschiede.“ Einige Kassen bieten Reiseimpfungen oder Homöopathie an, bezahlen Sportkurse oder die professionelle Zahnreinigung – die immerhin zwischen 70 und 120 Euro kostet.

Je nach gewünschten Leistungen die Krankenkasse auswählen

„Vor dem Wechsel der Krankenkasse sollten Verbraucher sich genau überlegen, welche Leistungen für sie individuell wichtig sind“, rät Rieder. Finanztip hat im Januar 2019 die Zusatzleistungen verschiedener Kassen untersucht und ihre Angebote in den Bereichen Service, Familienleistungen, Vorsorge und alternative Heilmethoden bewertet. Die umfassendsten Zusatzleistungen bietet die HEK. Aber auch die TK schnitt sehr gut ab und ist zudem sehr günstig. Wer vor allem Wert auf alternative Heilmethoden und Vorsorge legt, ist bei der BKK VBU richtig, diese ist jedoch vergleichsweise teuer. Gute Zusatzleistungen besonders für Familien bietet die Bahn-BKK. In Sachen Serviceangebot und alternative Heilmethoden überzeugt die BKK24.

Erhöht die Kasse den Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht

Wer auf Zusatzleistungen keinen großen Wert legt, findet auf finanztip.de eine Liste der günstigsten Kassen nach Bundesland. Die Experten stellen außerdem ein Musterschreiben für die Kündigung zur Verfügung. „Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende“, sagt erklärt Rieder. „Wechseln kann jeder, nachdem er 18 Monate Mitglied bei einer Kasse war. Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.“

Weitere Informationen

https://www.finanztip.de/gkv/

https://www.finanztip.de/gkv/krankenkasse-kuendigen/

https://www.finanztip.de/gkv/gkv-test/

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Quelle: Presseportal