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Geht es dem Vierbeiner gut, freut sich auch das Herrchen!

Hunde sind der beste Freund des Menschen. Nicht umsonst, denn sie sind immer für ihr Herrchen oder Frauchen da. Egal, ob in freudigen Situationen oder wenn es ihnen schlecht geht, Hunde gehen sofort auf die jeweilige Stimmungslage ein und stehen als Familienmitglied helfend zur Seite. Während Menschen meist rundum versichert sind, ist die Versicherung für Vierbeiner freiwillig, weshalb viele Hundehalter ihr Haustier für den Ernstfall oft nicht abgesichert haben. Ein Fehler, der teuer werden kann.

Bei einem schwer verletzten oder erkrankten Tier können die Behandlungskosten schnell in die Höhe schießen. Deswegen ist der Abschluss einer Operationskostenversicherung wichtig: Damit steht die Gesundheit des Tieres im Vordergrund und nicht die finanziellen Möglichkeiten des Besitzers. Sie gilt für ambulante wie stationäre Eingriffe und deckt gleichzeitig auch die operationsvorbereitenden Untersuchungen – einschließlich Labortests, Röntgenaufnahmen oder Magnet-Resonanz-Tomographien – ab. Des Weiteren gibt es bei der Versicherung kein Jahreslimit. Bedeutet: Die Versicherung erstattet die Operationskosten in unbegrenzter Höhe. Damit aber noch nicht genug. Wie beim Menschen, gilt auch für die Tiere, dass der Halter freie Arztwahl hat. Dieser umfassende Schutz besteht auch für vorübergehende Aufenthalte im europäischen Ausland bis sechs Monate. Abschließen lässt sich die Operationskosten-Versicherung, solange das Tier noch keine sieben Jahre alt ist. Sie gilt dann das Tierleben lang.

Allerdings können nicht nur Krankheiten für den Tierbesitzer extrem teuer werden. Hohe Kosten können auch dann entstehen, wenn der Hund einen Schaden verursacht. Beispielsweise, wenn er auf die Straße läuft und es zu einem Unfall kommt. In diesem Fall haftet der Hundehalter und muss für die entstandenen Schäden aufkommen. Aus diesem Grund ist eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung sinnvoll. In den meisten Bundesländern ist diese nämlich nicht vorgeschrieben oder nur für bestimmte Rassen, Größen sowie verhaltensauffällige Tiere verpflichtend.

Eine weitere wichtige Versicherung ist die Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung, denn auch vor oder im Urlaub kann der Liebling erkranken, weshalb die Ferien abgebrochen werden müssen oder gar nicht erst angetreten werden können. Oftmals können die Tiere in die Versicherung des Halters aufgenommen werden. Allerdings muss sich der Besitzer explizit danach erkundigen, denn nicht jede Versicherung schließt Hunde mit in den Vertrag ein. Ist die Tierversicherung integriert, reicht es im Notfall aus, wenn der Halter ein Attest des Tierarztes einreicht. Dann werden die Kosten für eine Umbuchung oder Stornierung von der Versicherung übernommen. Damit ist Tier und Mensch geholfen.

Quelle: Barmenia