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Kündigung, was dann? Erste Schritte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Kündigungen sind zuvorderst ein Rückschlag, mit dem es zuerst einmal fertig zu werden gilt. Dennoch gibt es sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber eine Reihe an Aufgaben, die möglichst zeitnah erledigt werden sollten, um unnötigen Ärger zu vermeiden.

Kündigung für Arbeitnehmer: Erste Maßnahmen

Ist die Kündigung erst einmal ausgesprochen oder liegt schwarz auf weiß vor, dominieren Zukunftsängste, Fassungslosigkeit und Enttäuschung. Davon sollten sich Mitarbeiter aber nicht zu lange lähmen lassen, denn nun gilt es, die Krise zu meistern. Sich der Resignation hinzugeben, ist also eine denkbar schlechte Alternative. Jetzt gilt es, das Schicksal wieder in die eigene Hand zu nehmen und aktiv zu werden.

Dazu sollte zuerst das Kündigungsschreiben geprüft werden, denn Kündigungen müssen gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) immer schriftlich erfolgen. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per E-Mail oder Fax reichen nicht aus. Geht aus dem Schreiben unmissverständlich hervor, dass es sich um eine Kündigung handelt? Sind unklare Formulierungen enthalten, die viel Interpretationsspielraum lassen?

Erst prüfen und dann zur Arbeitsagentur

Danach richtet sich das Augenmerk auf den Grund der Kündigung. Hierbei ist die sog. Sozialauswahl von Bedeutung, was bedeutet, dass einem Arbeitnehmer umso schwerer gekündigt werden kann, je länger er dem Unternehmen zugehört. Bevor Arbeitnehmer einer Kündigung einwilligen, sollte der Betriebsrat kontaktiert werden. Der sollte vor jeder Kündigung gehört werden, wie es das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVerfG) verlangt. Hat der Chef diesen Schritt ausgelassen, ist die Kündigung bereits unwirksam.

Der nächste Schritt besteht darin, den Gang zur Arbeitsagentur anzutreten, um sich dort als arbeitssuchend zu melden. Dies sollte innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Kündigung geschehen, da sonst das Arbeitslosengeld gestrichen werden kann. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Mitarbeiter auf diese Frist hinzuweisen. Andernfalls kann er auf Schadenersatz verklagt werden.

Akzeptiert der Mitarbeiter die Kündigung hingegen nicht, kann er beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen. Die Klage ist zunächst auf die Feststellung des Fortbestehens des Arbeitsverhältnisses gerichtet mit dem Ziel, die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber zu erwirken. Die meisten dieser Verfahren enden vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich, als dessen Folge des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich und mit Zahlung einer Abfindung aufgelöst wird. Mit der Kündigungsschutzklage sollten sich Arbeitnehmer aber nicht zu lange Zeit lassen, denn es gilt eine Frist von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Lässt man diesen Zeitraum ungenutzt verstreichen, gilt die Kündigung als wirksam.

Ist die Kündigung wirksam, müssen noch ein paar wichtige Formalitäten geklärt werden. Der Aufhebungsvertrag muss unterschrieben und die Abfindung – sofern noch nicht geschehen – ausgehandelt werden. Darüber hinaus hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es ist empfehlenswert, sich bei der Durchführung dieser Schritte durch einen Arbeitsrechtler begleiten zu lassen. Nach der Kündigung besteht beispielsweise kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Rechtlicher Beistand ist also sinnvoll, bevor die Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag geleistet wird.

Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers

Auch für Arbeitgeber ist es in der Regel kein Vergnügen, einzelnen oder mehreren Mitarbeitern die Kündigung aussprechen zu müssen. Manchmal ist sie jedoch die einzige noch verbleibende Option. Auch vonseiten des Arbeitgebers müssen Fristen eingehalten werden – zuvorderst natürlich die Kündigungsfrist. Diese ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und kann bei entsprechend kurzer bzw. langer Betriebszugehörigkeit zwischen 2 Wochen und 7 Monaten liegen.

Im Rahmen der Kündigung ist es auch erforderlich, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dabei gilt es, bestimmte juristische Grundlagen zu beachten, um zu gewährleisten, dass das Zeugnis der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Mängel können dazu führen, dass das Zeugnis vom Arbeitnehmer zurückgewiesen oder vor Gericht angefochten werden kann. Solche Fälle sind keine Seltenheit, weswegen sich Arbeitgeber im Hinblick auf Inhalte und Formulierungen absichern und in Erfahrung bringen sollten, was erlaubt ist und was nicht. Für diesen wichtigen Schritt sind mittlerweile Softwarelösungen erhältlich, mit deren Hilfe sich Zeugnisse per Mausklick überprüfen lassen. So enthält der Haufe Zeugnis Manager über 12.000 Vorlagen und Musterformulierungen, wodurch Arbeitgeber Zeit sparen und rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Fazit

Die Kündigung ist für keine der beteiligten Parteien angenehm, manchmal jedoch notwendig. Halten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an alle Fristen, juristischen Richtlinien und Grundsätze, kann die Angelegenheit zumindest reibungslos verlaufen.