AllgemeinFinanzen

Organisationsgrad der Märkte

Das erste Systematisierungskriterium beinhaltet den Organisationsgrad der Märkte. Hiernach kann man zwischen organisierten Finanzmärkten, Finanzmärkten mit kontinuierlichen Beziehungen zwischen den Kontrahenten und Finanzmärkten mit diskontinuierlichen Beziehungen zwischen den Kontrahenten unterscheiden:

I. Organisierte Finanzmärkte

  1. Aktienmarkt
  2. Rentenmarkt
  3. Devisenmarkt

II. Finanzmärkte mit kontinuierlichen Beziehungen zwischen den Kontrahenten

  1. Bankenkreditmarkt
  2. Unternehmenskreditmarkt

III. Finanzmärkte mit diskontinuierlichen Beziehungen zwischen den Kontrahenten

  1. Kleinkreditgeschäft
  2. Langfristiges Industriekreditgeschäft
  3. Internationales Anleihengeschäft

Im Rahmen der organisierten Finanzmärkte differenziert man zwischen dem Aktien­markt für Eigenkapital, dem Rentenmarkt für Fremdkapital der ersten Adressen und dem Devisenmarkt für Buchgeld in fremder Währung. Die Konditionenbildung auf diesen Märkten erfolgt gemäß dem Marktmodell der vollständigen Konkurrenz unter öffentlicher Kontrolle. Die Preisbildung erfolgt auf Börsen oder zu ähnlichen Kondi­tionen im OTC (Over The Counter) Handel. Man unterscheidet zwischen den Kas­samärkten, an denen die Handelsobjekte wie z.B. Aktien, Anleihen oder Devisen zur sofortigen Erfüllung gehandelt werden, und den Märkten für derivative Instrumente, an denen aus den Kassaobjekten abgeleitete derivative Handelsobjekte wie Optionen, Futures, Forwards oder Swaps gehandelt werden. In Bezug auf die Kassamärkte ist der Primärmarkt, an dem neu geschaffene Finanztitel plaziert werden, von dem Se­kundärmarkt, an dem bereits emittierte Wertpapiere zwischen den Marktteilnehmern gehandelt werden, zu unterscheiden. Es ist darauf hinzuweisen, dass auf den Primär­märkten nur wenige Unternehmen als Finanzmittelaufnehmer tätig sind.

Die Finanzmärkte mit kontinuierlichen Beziehungen zwischen den Kontrahenten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Konditionenbildung nur zum Teil unter öffentlicher Kontrolle wie z.B. durch das Kreditwesengesetz stehen. Grundsätzlich sind hier die Konditionen durch Verhandlungen der Kontrahenten gestaltbar, so dass innerhalb des Bankenkreditmarktes und des Unternehmenskreditmarktes das finanzierungswirt­schaftliche Ergebnis zum großen Teil vom Verhandlungserfolg der Kontrahenten abhängt.

Die Konditionenbildung auf den Finanzmärkten mit diskontinuierlichen Beziehungen zwischen den Kontrahenten ist differenziert zu betrachten. Während die mittelfristi­gen Kredite für Private sowie für Klein- und Mittelbetriebe mit standardisierter Konditionengestaltung auf beiden Marktseiten nur sehr beschränkt Verhandlungs­spielräume zulassen, kann die Konditionengestaltung sowohl im langfristigen Indu­striekreditgeschäft als auch im internationalen Anleihegeschäft zum Gegenstand erfolgsbestimmender Verhandlungen gemacht werden.