AllgemeinFinanzen

Finanzierung aus dem Umsatzprozess (temporär akkumulierende Finanzierung)

Die den Unternehmen zur Verfügung stehende dritte Kapitalquelle ist die Finanzie­rung aus dem Umsatzprozess. Jede Einnahme aus dem Umsatzprozess ist als eine Finanzmittelbeschaffung anzusehen und substituiert die Aufnahme von Finanzmit­teln z.B. vom Unternehmens- oder Bankenkreditmarkt. Die Einnahme von Voraus­zahlungen im Rahmen des Industrieclearings (vgl. Kapitel III.) ist ebenso hierzuzu­rechnen wie der Verkauf zusätzlicher Betriebsleistungen zu Niedrigpreisen. Mit diesem durch Unternehmensdisposition aus dem Umsatzprozess schneller oder zu­sätzlich beschafften Finanzmitteln ist es möglich, fällige Auszahlungen für Personal, Miete, Rohstoffe etc. zu begleichen, ohne dass auf andere Kapitalquellen zurückge­griffen werden muss. Sind die für einen bestimmten Zeitraum vorliegenden Einnah­men größer als die laufenden Ausgaben aus dem Betriebsprozess, so werden der Un­ternehmung durch den Verkauf von Betriebsleistungen in diesem Zeitabschnitt netto Finanzmittel zugeführt. Insofern liegt in diesem Fall eine weitere Finanzierungsmög­lichkeit vor, die nicht auf die Kapitalquellen Eigenkapitalmarkt oder Fremdkapital­markt zurückgreift.

In wirtschaftlich normalen Perioden sind in den Marktpreisen für die Betriebsleistungen die in den jeweiligen Zeiträumen nicht ausgabenwirksamen Abschreibungs-, Rückstellungs- und Gewinnraten enthalten. Die aus dem Umsatzprozess temporär angesammelten Finanzmittel werden erst in späteren Perioden für Ersatzinvestitionen der dann veralteten Potentialfaktoren, für die Bedienung von Rückstellungsansprü­chen und für Gewinnausschüttungen benötigt. Diese Einnahmen stehen der Unter­nehmung jedoch nicht dauerhaft zur Verfügung, da sie nach einer zeitlich begrenzten Akkumulation für die oben genannten Zwecke als Ausgaben verwendet werden.

Die dargelegte Form der temporär akkumulierenden Finanzierung aus dem Umsatzprozess basiert auf einer finanzwirtschaftlichen Sichtweise mit einer hierzu notwen­digen Cash Flow-Betrachtung. Diese ist streng von einer bilanziell konstatierenden Selbstfinanzierung als bilanzielle Sichtweise zu trennen, da in diesem Fall aus dem ex post aufgestellten Jahresabschluss der einbehaltene Gewinn als Selbstfinanzierung definiert wird. Unternehmen können auch in den Jahren, in denen sie handelsrecht­lich einen Verlust konstatieren, zumindest noch Teile der Abschreibungs- und Rück­stellungsgegenwerte verdienen. Verlustsituationen dieser Art sind kurzfristig finanz­wirtschaftlich nicht als besonders besorgniserregend einzustufen, da der Unterneh­mung netto Finanzmittel zufließen, so dass Neuinanspruchnahmen des Eigen- und Fremdkapitalmarktes zur Aufrechterhaltung des bisherigen Geschäftsvolumens nicht notwendig sind.