AllgemeinFinanzen

Schuldscheindarlehen

Beim Schuldscheindarlehen handelt es sich um eine Kreditform, die sich in rechtlicher Hinsicht von Anleihen dadurch unterscheidet, dass Schuldscheine keine Wert­papiere, sondern Beweisurkunden sind. Die individuellen, nicht typisierten Darle­hensverträge kommen ohne Zwischenschaltung der Börse zustande, wobei die Schuldscheine durch Zession übertragen werden, die häufig an die Zustimmung des Schuldners gebunden ist. Das hierbei vorliegende persönliche Kreditverhältnis führt zu einer begrenzten Fungibilität der Schuldscheindarlehen, so dass die Zinssätze der Schuldscheindarlehen circa ¼ bis ½ % über dem jeweiligen Zins für Obligationen liegen. Die Kosten der Schuldaufnahme sind wesentlich geringer als die Emissionskosten von Anleihen und die Laufzeit beträgt in der Regel nicht mehr als 15 Jahre. Kündigungen sind nur ausnahmsweise vorgesehen. Die Tilgung vollzieht sich meist ratenweise nach einigen zuvor festgelegten tilgungsfreien Jahren.

Als Kapitalgeber treten in erster Linie nicht Banken, sondern Kapitalsammelstellen wie insbesondere Versicherungsgesellschaften auf, die langfristiges Kapital aus ihren überschüssigen Prämieneinnahmen anlegen wollen. Insofern ist diese Finanzierungs­form im allgemeinen ersten Adressen vorbehalten. In Ausnahmefällen kommen als Schuldner auch Unternehmen niedrigerer Bonität in Betracht, die wegen der Höhe der Emissionskosten oder der für die Börseneinführung erforderlichen Mindestbe­träge keine Anleihen ausgeben können oder wollen. Mit Mindestbeträgen von 100.000 € steht das Schuldscheindarlehen einem sehr viel größeren Kreis von Unternehmen zur Verfügung als Anleihen, deren Emissionsbetrag in der Regel 10 Mio. € nicht unterschreitet.

Schuldscheindarlehen werden zumeist durch Einschaltung von Banken oder Finanz­maklern vermittelt. Dies ist in der Regel erforderlich, um die Wünsche der Gläubiger und Schuldner hinsichtlich Umfang und/oder Fristigkeit des Darlehens in Überein­stimmung zu bringen. Insofern ergibt sich die Aufgabe, Schuldscheindarlehen meh­rerer Kreditgeber zusammenzufassen und zeitlich so anzuordnen, dass die ange­strebte langfristige Finanzierung zustande kommt. Solche Revolving-Systeme kann man im Hinblick auf das Fristenrisko, d.h. das Risiko, dass bei Fälligkeit von Teil­beträgen, deren Laufzeit kürzer als die des gesamten Darlehens ist, kein rechtzeitiger Anschlusskredit vorhanden ist, unterteilen:

  • Direktes Revolving-System: Dem Kreditnehmer werden kurzfristige Termingel­der gegen Schuldschein gewährt. Die Termingelder werden durch ständigen Wechsel der Kreditgeber in ein langfristiges Darlehen transformiert. Hierbei trägt die kreditnehmende Unternehmung sowohl das Fristen- oder Transformations- als auch das Zinsänderungsrisiko.
  • Indirektes Revolving-System: Hierbei refinanziert eine zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber zwischengeschaltete Bank ein langfristiges Darlehen mit Hilfe von kurzfristigen Termingeldern. Die Termingelder werden der Bank über einen Finanzmakler vermittelt, der somit das Fristenrisko übernimmt. Das Zinsände-rungsrisiko wird von der kreditnehmenden Gesellschaft getragen.
  • 7-M-System: Im Rahmen diese Revolving-Systems garantiert der Finanzmakler dem Kreditnehmer den termingerechten Geld Anschluss, so dass dieser ein langfri­stiges Darlehen mit fixiertem Zins erhält, und dem Kreditgeber die terminge­rechte Rückzahlung der zinsvariablen kurzfristigen Darlehen. Insofern trägt der Finanzmakler sowohl das Fristen- als auch das Zinsänderungsrisiko.