Schuldscheindarlehen
Beim Schuldscheindarlehen handelt es sich um eine Kreditform, die sich in rechtlicher Hinsicht von Anleihen dadurch unterscheidet, dass Schuldscheine keine Wertpapiere, sondern Beweisurkunden sind. Die individuellen, nicht typisierten Darlehensverträge kommen ohne Zwischenschaltung der Börse zustande, wobei die Schuldscheine durch Zession übertragen werden, die häufig an die Zustimmung des Schuldners gebunden ist. Das hierbei vorliegende persönliche Kreditverhältnis führt zu einer begrenzten Fungibilität der Schuldscheindarlehen, so dass die Zinssätze der Schuldscheindarlehen circa ¼ bis ½ % über dem jeweiligen Zins für Obligationen liegen. Die Kosten der Schuldaufnahme sind wesentlich geringer als die Emissionskosten von Anleihen und die Laufzeit beträgt in der Regel nicht mehr als 15 Jahre. Kündigungen sind nur ausnahmsweise vorgesehen. Die Tilgung vollzieht sich meist ratenweise nach einigen zuvor festgelegten tilgungsfreien Jahren.
Als Kapitalgeber treten in erster Linie nicht Banken, sondern Kapitalsammelstellen wie insbesondere Versicherungsgesellschaften auf, die langfristiges Kapital aus ihren überschüssigen Prämieneinnahmen anlegen wollen. Insofern ist diese Finanzierungsform im allgemeinen ersten Adressen vorbehalten. In Ausnahmefällen kommen als Schuldner auch Unternehmen niedrigerer Bonität in Betracht, die wegen der Höhe der Emissionskosten oder der für die Börseneinführung erforderlichen Mindestbeträge keine Anleihen ausgeben können oder wollen. Mit Mindestbeträgen von 100.000 € steht das Schuldscheindarlehen einem sehr viel größeren Kreis von Unternehmen zur Verfügung als Anleihen, deren Emissionsbetrag in der Regel 10 Mio. € nicht unterschreitet.
Schuldscheindarlehen werden zumeist durch Einschaltung von Banken oder Finanzmaklern vermittelt. Dies ist in der Regel erforderlich, um die Wünsche der Gläubiger und Schuldner hinsichtlich Umfang und/oder Fristigkeit des Darlehens in Übereinstimmung zu bringen. Insofern ergibt sich die Aufgabe, Schuldscheindarlehen mehrerer Kreditgeber zusammenzufassen und zeitlich so anzuordnen, dass die angestrebte langfristige Finanzierung zustande kommt. Solche Revolving-Systeme kann man im Hinblick auf das Fristenrisko, d.h. das Risiko, dass bei Fälligkeit von Teilbeträgen, deren Laufzeit kürzer als die des gesamten Darlehens ist, kein rechtzeitiger Anschlusskredit vorhanden ist, unterteilen:
- Direktes Revolving-System: Dem Kreditnehmer werden kurzfristige Termingelder gegen Schuldschein gewährt. Die Termingelder werden durch ständigen Wechsel der Kreditgeber in ein langfristiges Darlehen transformiert. Hierbei trägt die kreditnehmende Unternehmung sowohl das Fristen- oder Transformations- als auch das Zinsänderungsrisiko.
- Indirektes Revolving-System: Hierbei refinanziert eine zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber zwischengeschaltete Bank ein langfristiges Darlehen mit Hilfe von kurzfristigen Termingeldern. Die Termingelder werden der Bank über einen Finanzmakler vermittelt, der somit das Fristenrisko übernimmt. Das Zinsände-rungsrisiko wird von der kreditnehmenden Gesellschaft getragen.
- 7-M-System: Im Rahmen diese Revolving-Systems garantiert der Finanzmakler dem Kreditnehmer den termingerechten Geld Anschluss, so dass dieser ein langfristiges Darlehen mit fixiertem Zins erhält, und dem Kreditgeber die termingerechte Rückzahlung der zinsvariablen kurzfristigen Darlehen. Insofern trägt der Finanzmakler sowohl das Fristen- als auch das Zinsänderungsrisiko.