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Sparkasse kündigt Sparverträge: Wie geht es nun weiter?

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bezweifelt, dass die Sparkasse Märkisch-Oderland (MOL) laufende Prämiensparverträge kündigen darf. Ist jetzt das eigentlich gute, vertragstreue Image der Sparkassen in Gefahr? Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) hat laut eigenen Angaben die Sparkasse Märkisch-Oderland abgemahnt. Die Verbraucherschützer werfen den Sparkassen-Bankern vor, Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren „unrechtmäßig gekündigt“ zu haben. Ziel der Abmahnung ist es, dass die Sparkasse Märkisch-Oderland diese nach Einschätzung der Verbraucherzentrale „unlauteren Kündigungen“ unterlässt. Zudem sollen die Sparkassen-Kunden die gekündigten Verträge wieder aufnehmen können.Die Sparkasse MOL hält dagegen. Die Banker berufen sich auf eine angeblich mit den Kunden vereinbarte dreimonatige Kündigungsfrist. „In den uns vorliegenden 99-Jahresverträgen findet sich keine explizit für die Sparkasse vereinbarte Kündigungsfrist“, widerspricht Erk Schaarschmidt, Finanzexperte bei der VZB. „Unserer Ansicht nach führt die Sparkasse MOL ihre Kunden in die Irre. Sie erweckt den Eindruck, die Sparkasse dürfe die Verträge auf Grund einer regulär vereinbarten Kündigungsfrist ordnungsgemäß kündigen. Das ist unserer Rechtsansicht nach falsch“, meint Schaarschmidt.

Es geht um Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren. Laut Angaben der Verbraucherzentrale erhielten Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland seit Juni Kündigungen für die in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. Die Sparkasse berufe sich in den Kündigungsschreiben auf die Niedrigzinsphase. Die VZB vertritt hier aber die Meinung, das Sparkassen wie andere Unternehmen auch ihre Seite des Vertrages erfüllen müssten – auch wenn sie falsch kalkuliert haben. Das sei dann das Unternehmerrisiko. Der Ausgang des Streits könnte für Kunden und Banken mit ähnlichen Sparverträgen wichtig werden. Denn bislang gebe es laut den brandenburgischen Verbraucherschützern zu solchen Kündigungen „noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die sich Verbraucher berufen könnten“.