Schuldscheindarlehen
Beim Schuldscheindarlehen handelt es sich um eine Kreditform, die sich in rechtlicher Hinsicht von Anleihen dadurch unterscheidet, dass Schuldscheine keine Wertpapiere, sondern Beweisurkunden sind. Die individuellen, nicht typisierten Darlehensverträge kommen ohne Zwischenschaltung der Börse zustande, wobei die Schuldscheine durch Zession übertragen werden, die häufig an die Zustimmung des Schuldners gebunden ist.
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