Anzahlung
Im Rahmen der Anzahlung leistet der Abnehmer Finanzmittel, bevor die Lieferung der Ware erfolgt. Insofern handelt es sich hierbei um einen Handelswarenkredit vom Unternehmenskreditmarkt. Die Anzahlung steht dem Unternehmen grundsätzlich zinslos zur Verfügung und verbessert die Liquiditätslage, so dass keine oder geringere eigene Finanzmittel zur Vorfinanzierung des Auftrags einzusetzen sind. Üblich ist dies häufig in bestimmten Wirtschaftszweigen wie Schiffsbau, Wohnungsbau oder Großanlagenbau, wo die Anzahlung neben der Finanzierungsfunktion auch die Sicherheit erhöht, dass der Kunde die in Auftrag gegebene Leistung nach Fertigstellung abnimmt.
Da der Auftraggeber bei der Gewährung von Anzahlungen das Risiko eingeht, dass der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder nachkommen kann, wird er insbesondere bei hohen Anzahlungen vom Hersteller eine Bankgarantie z.B. in Form eines Avalkredits verlangen. Die Gebühren hierfür sind als indirekte Kosten des dem Lieferanten durch die Anzahlung eingeräumten Kredits aufzufassen. Inwieweit eine Anzahlung vom Lieferanten durchgesetzt werden kann und ob hierauf im Einzelfall Zinsen verrechnet werden, hängt von den gegebenen Branchenusancen und insbesondere von der Marktmacht des Anbieters ab.