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Optionsanleihen

Bei den Optionsanleihen steht dem Inhaber neben den Rechten aus der Obligation zusätzliche ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf Aktien (Optionsrecht) zu. Hier­durch erhält der Obligationär die Möglichkeit, Aktien des Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einem festgelegten Bezugsverhältnis zu einem fixier­ten Bezugskurs zu erwerben.

Zur Emission von Optionsanleihen ist wie bei Wandelanleihen eine bedingte Kapi­talerhöhung erforderlich. Die Optionsanleihe wird im Gegensatz zur Wandelanleihe unabhängig von der Ausübung des Optionsrechts am Ende der zugrundeliegenden Laufzeit getilgt. Ein weiterer Unterschied zur Wandelanleihe besteht darin, dass die Optionsanleihe beim Aktienbezug nicht in Zahlung gegeben wird, sondern nebenher bestehen bleibt. Insofern kann die Optionsanleihe mit und ohne Optionsschein, der auch unabhängig von der Obligation an der Börse gehandelt wird, notiert werden. Dies bedeutet, dass im Gegensatz zu Wandelanleihen, bei denen im Zeitpunkt des eventuellen Umtauschs Fremdkapital in Eigenkapital umgewandelt wird und aus Gläubigern Gesellschafter werden, im Rahmen von Optionsanleihen zum Zeitpunkt der möglichen Ausübung des Optionsrechtes zum vorhandenen Fremdkapital weite­res Eigenkapital hinzutritt. Somit sind die Obligationäre nach Ausüben des Bezugs­rechts sowohl Gläubiger als auch Gesellschafter.