Knappes Kapital wegen Corona Lockdown
Die Corona Krise hat die gesamte Wirtschaft schwer getroffen und der Lockdown geht inzwischen in die zweite Runde. Für viele Kleinunternehmer, wie auch für Privathaushalte, war bereits der erste Lockdown eine schwere Prüfung. Ein großer Teil der Arbeiter musste in Kurzarbeit gehen und viele Betriebe aus dem Veranstaltungs- oder Gastronomiegewerbe sahen sich mit einem Null-Umsatz konfrontiert. Durch staatliche Hilfen und private Rücklagen wurde der erste Lockdown von den Meisten noch gut weggesteckt. Aber die Rücklagen sind mittlerweile aufgebraucht und statt einer langsamen Normalisierung, steht uns nun ein weiterer Lockdown ins Haus.
Selbst Branchen die nicht direkt von den Sperr-Regelungen betroffen sind, wie zum Beispiel Online-Händler (die anfangs sogar zu den großen Profiteuren der Krise zählten), werden über kurz oder lang mit Umsatzeinbußen rechnen müssen, da schlicht das Kapital fehlt und die Leute ihr verbliebenes Erspartes nicht mehr so leicht aus der Hand geben. Das Weihnachtsgeschäft wird dieses Jahr daher vermutlich eher dünn ausfallen.
Keine Einnahmen und laufende Kosten
Besonders kleine Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige sind von der Krise schwer getroffen, da trotz der fehlenden Einnahmen meist noch laufende Kosten gedeckt werden müssen.
Die Bundesregierung hat deshalb zur Unterstützung für Menschen und Unternehmen, die durch die Krise in finanzielle Not geraten sind, ein Hilfspaket geschnürt.
In Stichworten zusammengefasst beinhalten die Hilfsangebote der Regierung folgende Maßnahmen:
- Überbrückungshilfe
- Novemberhilfe
- KfW-Schnellkredit 2020
- KfW-Sonderprogramm 2020
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen
- Bürgschaften
- Förderdatenbank des Bundes
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen
- Kurzarbeitergeld
- Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Es lohnt sich auf jeden Fall sich über diese Angebote näher zu informieren, da man so schnell und recht unbürokratisch Unterstützung erhalten kann.
Leider gibt es aber auch Fälle, die durch das Raster der Maßnahmen fallen.
Wo können diese Hilfen beantragt werden?
Der Antrag kann ganz einfach online eingereicht werden. Allerdings trifft das nur auf Soloselbstständige zu, die nicht mehr als 5.000 EUR Hilfe beantragen. Ansonsten benötigt man einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, der die Beantragung einer Überbrückungshilfe übernimmt.
Mit der Überbrückungshilfe dürfen jedoch keine Lebenshaltungskosten bestritten werden. Sie ist ausschließlich dazu gedacht betriebliche Fixkosten zu decken und beispielsweise Miete zu zahlen.
Was tun, wenn die offiziellen Hilfsmaßnahmen nicht greifen?
Wenn Sie zu denen gehören, die nicht von den Hilfsmaßnahmen gefördert werden, dann müssen Sie sich wohl oder übel selbst helfen. Als erstes sollten Sie versuchen Ihre Ausgaben zu minimieren. Das kann aber aufgrund von laufenden Verträgen unter Umständen gar nicht so einfach sein. Um nicht unkontrolliert in die Schuldenfalle zu tappen, kann es daher sinnvoll sein, sich nach Möglichkeiten umzusehen an frisches Kapital zu kommen. Das betrifft Angestellte ebenso wie Selbstständige. Nun gibt es unterschiedliche Wege sich mit frischem Kapital zu versorgen, aber nicht alle sind gleich empfehlenswert.
Wenn man nur wenige Tage bis zum nächsten Gehaltsscheck überbrücken muss, kann man ganz einfach auf seinen Dispokredit zurückgreifen. Ist es aber absehbar, dass man aufgrund geringer Einnahmen das Dispo nicht schnell wieder abbezahlen kann, begibt man sich aufgrund der hohe Zinsen sehr schnell in eine Abwärtsspirale aus der man nicht mehr herauskommt.
Sinnvoller ist es sich nach einem günstigen Kredit umzusehen. Nutzen Sie Vergleichsportale wie Check24 oder Tarifcheck um die für sich günstigsten Konditionen zu finden.
Sie können sich aber auch an einen Kreditvermittler wenden, wie etwa Bon Kredit. Der Vermittler übernimmt für Sie die Suche und kann Ihnen oft sogar günstigere Konditionen anbieten. Auch Kredite ohne Schufa können von solchen Agenturen vermittelt werden.
Steuerausgaben senken
Unter Umständen kann es möglich sein, die persönlichen Kosten oder Betriebskosten des eigenen Unternehmens zu senken, indem man die Steuerausgaben senkt.
Das kann gelingen, indem man Vorauszahlungen neu berechnen lässt und neue (niedrigere) Umsatzzahlen vorgelegt werden. Auch bereits fällige Zahlungen können auf Antrag eine Stundung erfahren. Auf diese Weise bleibt das Kapital erst einmal flüssig und verfügbar. Diese Maßnahmen kann man entweder über einen Steuerberater ergreifen oder direkt beim Finanzamt.
Generell zeigen sich die Finanzämter im Angesicht der Krise sehr kulant und verzichten von sich aus auf die Vollstreckung überfälliger Steuern bis mindestens Ende des Jahres.
Zudem hat das Finanzministerium einen Weg eröffnet, um bereits geleistete Steuervorauszahlungen für das Jahr 2019 zurückzufordern. Dazu ist es notwendig pauschal einen Verlust für das Jahr 2020 zu ermitteln.
Beachten sollte man, dass die Soforthilfen des Bundes ebenfalls steuerpflichtig sind. Angegeben werden müssen sie aber erst in der Steuererklärung 2020 und werden damit frühestens 2021 fällig.
Sozialversicherungsabgaben senken
Aufgrund von gesunkener Einnahmen sinken nicht nur die Steuern, sondern auch die Sozialversicherungsabgaben, wie zum Beispiel Rentenbeiträge und Krankenkassenbeiträge. Es lohnt sich, die entsprechenden Stellen zeitnah über ein verändertes Einkommen zu informieren, um unnötige Vorauszahlungen zu vermeiden.
Grundsicherung / Arbeitslosengeld II
Die Beantragung von ALG 2 dürfte für die Meisten der letzte Schritt sein, den sie gehen wollen. Man sollte diese Option aber im Hinterkopf behalten. Im Zuge der Corona-Maßnahmen wurde der Zugang zur Grundsicherung auch erleichtert.