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Beteiligungsfinanzierung nicht emissionsfähiger Unternehmen

Nicht emissionsfähige Unternehmen haben keinen Zugang zur Börse. Insofern steht Ihnen im Gegensatz zu großen Aktiengesellschaften kein organisierter Kapitalmarkt zur Beschaffung von Eigenkapital zur Verfügung. Hiervon sind insbesondere Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z.B. offene Handelsgesellschaften, Komman­ditgesellschaften), Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie auch kleinere Aktiengesellschaften betroffen. Zur Beschaffung von Eigenkapital sind diese auf Gewinnthesaurierung, Zuführung von privaten Mitteln oder die Aufnahme eines stillen Gesellschafters bzw. weiterer Gesellschafter angewiesen.

Aus Sicht des Anlegers sind insbesondere zwei gravierende Nachteile bei einer Beteiligungsfinanzierung nicht emissionsfähiger Unternehmen gegeben. Einerseits sind im Gegensatz zu Aktien die Beteiligungen an nicht emissionsfähigen Unternehmen nur sehr unzureichend fungibel bzw. liquidierbar und andererseits ist es auf diesen kaum institutionalisierten und mit erheblichen Funktionsdefiziten ausgestatteten Märkten kaum möglich, das unternehmensindividuelle Anlagerisiko zu beurteilen, da ein diese Beurteilung erleichternder organisierter Markt fehlt.
Um die für solche Unternehmen problematische Beschaffung von Eigenkapital zu erleichtern, sind neue Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Kapitalbeteiligungs­gesellschaften, Venture-Capital-Gesellschaften oder Unternehmensbeteiligungsge­sellschaften entwickelt worden.

Kapitalbeteiligungsgesellschaft

Im Rahmen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften erhalten Unternehmen in der Regel durch Tochtergesellschaften von Banken Eigenkapital anstelle von Krediten. Dies kann in differenzierter Weise durch eine offene Beteiligung, durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder durch eine stille Beteiligung erfolgen. Diese gewöhn­lich befristete Beteiligung geht mit einer beratenden und überwachenden Tätigkeit der Kapitalbeteiligungsgesellschaft einher. Es ist darauf hinzuweisen, dass durch diese Finanzierungsmöglichkeit in erster Linie langjährig bestehende Unternehmen mit Eigenkapital versorgt werden. Im Gegensatz hierzu werden im Rahmen von Venture-Capital-Gesellschaften bevorzugt junge innovative Unternehmungen mit Eigenkapital versorgt. Aufgrund des damit verbundenen hohen Risikos betreiben diese Gesellschaften beim Erwerb von Unternehmensanteilen Risikodiversifikation.

Venture-Capital-Gesellschaft

Venture-Capital-Gesellschaften werden im allgemeinen über Banken, Versicherun­gen oder Großunternehmen durch die Bildung von Fonds finanziert. Während Kapi­talbeteiligungsgesellschaften vorwiegend am Periodengewinn der Unternehmen be­teiligt sind, profitieren Venture-Capital-Gesellschaften von der Wertsteigerung der langfristig gehaltenen Unternehmensanteile. Zusätzlich zur Finanzierungsfunktion übernehmen Venture-Capital-Gesellschaften auch eine Managementberatungsfunk­tion in Bezug auf das mit Eigenkapital ausgestattete Unternehmen. Unternehmens­beteiligungsgesellschaften erwerben, verwalten und veräußern Anteile oder Beteili­gungen als stille Gesellschafter an inländischen Unternehmen, deren Anteile weder an der Börse noch an einem sonstigen organisierten Markt gehandelt werden.

Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

Laut Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) ist für Unterneh­mensbeteiligungsgesellschaften die Rechtsform der Aktiengesellschaft vorgeschrie­ben. Die Tätigkeiten solcher Gesellschaften sind durch gesetzliche Kapitalanlage- und Kapitalbeschaffungsgrundsätze, die den Erwerb von Anteilen, die Kreditauf­nahme und unzulässige Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten (Schuldverschreibungen, Genussscheine) regeln, exakt festgelegt.

Innovative Finanzierungsmöglichkeiten