AllgemeinFinanzen

Fremdfinanzierung

Bei der Fremdfinanzierung oder Kreditfinanzierung wird im Gegensatz zur Beteiligungsfinanzierung nicht Eigen-, sondern Fremdkapital von außen aufgenommen. Hierbei sind die Fremdkapitalgeber als Gläubiger einzustufen und besitzen somit das Recht, Rückzahlung und Verzinsung des überlassenen Kapitals in der vereinbarten Höhe und zu den vereinbarten Zeitpunk­ten zu verlangen. Die Rückzahlungsdauer ist in der Regel befristet und es existiert im Allgemeinen kein Mitspracherecht der Kapitalge­ber. Für die Gläubiger besteht wegen der vertraglichen Vereinbarung der Zahlungen eine höhere Sicherheit als für die Eigenkapitalgeber.

In aller Regel werden Kredite jedoch nicht ohne entsprechende Kreditabsicherungen gewährt. Hierbei ist zwischen Kreditversicherungen und Kreditsicherheiten zu diffe­renzieren. Kreditversicherungen erfolgen zum Schutz gegen Vermögensschäden bei nicht eingelösten Zahlungsverpflichtungen von Seiten des Schuldners. Es existieren verschiedene Formen der Kreditversicherung wie z.B. die Delkredereversicherung als Warenkredit- bzw. als Teilzahlungsversicherung oder die Exportkreditversiche­rung in Form von Exportbürgschaften bzw. in Form von Exportgarantien. Im Rah­men der Kreditsicherheiten gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Formen wie z.B. die Bürgschaft, Wechselhaftung, Garantie, Hypothek, Grundschuld oder auch Ei­gentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung.

Zur Zahlungssicherung im internationalen Bereich können bei Lieferantenkrediten im Wesentlichen drei Formen der Kreditsicherheiten verwendet werden. Beim „Kasse gegen Dokumente“ (cash against documents) werden die das Eigentum an den Wa­ren verbriefenden Dokumente durch die Einschaltung einer Bank im Land des Im­porteurs erst dann dem Importeur übergeben, wenn dieser die Zahlung des Rech­nungsbetrags an die Bank leistet. Das Dokumentenakkreditiv (letter of credit) bein­haltet, dass die Importeursbank die Zahlung garantiert, sofern die mängelfreien Wa­ren und die Eigentumspapiere am Zielort ankommen. Der Erhalt des Rechnungsbe­trages ist Aufgabe der Bank. Die größtmögliche Zahlungssicherheit und einen Fi­nanzierungseffekt bietet der Rembourskredit, bei dem die Lieferantenkreditgewäh­rung durch ein Akzept einer die Bonität des Importeurs einschätzenden Bank im Importeursland gesichert wird. Der Finanzierungseffekt ist hierbei zum Zeitpunkt der Diskontierung des Besitzwechsels gegeben.

Die Unterteilung der Fremdfinanzierungsformen erfolgt im Folgenden nach der Lauf­zeit der Kredite. Von kurzfristigen Krediten spricht man bei Laufzeiten bis zu drei Monaten, z.T. auch je nach Kreditform bei Laufzeiten bis zu einem Jahr. Langfri­stige Kredite sind ab einer Laufzeit von vier Jahren (nach aktienrechtlicher Defini­tion) bzw. von fünf Jahren (gemäß der Fristeneinteilung der Bankenstatistik der Deutschen Bundesbank) gegeben. Die Grenzen zu den dazwischenliegenden mittel­fristigen Krediten verläuft fließend.