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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Die Kapitalerhö­hung aus Gesellschaftsmitteln ist im Gegensatz zu den zuvor ge­nannten Kapitalerhöhungsformen eine Kapitalerhöhung, bei der keine zusätzlichen finanziellen Mittel von außen durch Ausgabe neuer Aktien beschafft werden. Inso­fern liegt lediglich eine Umfinanzierung vor, d.h. bisher als Kapital- oder Gewinn­rücklage ausgewiesenes Eigenkapital wird in gezeichnetes Kapital umgewandelt. Auch stille Rücklagen können in Nominalkapital überführt werden, wenn sie zuvor auf offene Rücklagen übertragen worden sind. Da im Rahmen der Eigenkapitalposi­tion buchmäßig nur ein Passivtausch vorliegt, ändert sich durch eine Kapitalerhö­hung aus Gesellschaftsmittteln nur die Struktur und nicht die Höhe des Eigenkapi­tals.

Die entsprechend der Kapitalerhö­hung neu auszugebenden Aktien stehen den Aktio­nä­ren im Verhältnis ihrer bisheri­gen Beteiligungsquoten zu, wobei die neu ausgege­benen Aktien als Berichtigungsaktien bzw. Gratisaktien bezeichnet werden. Das Vermögen des einzelnen Gesellschafters bleibt bei einer Kapitalerhöhung aus Gesell­schaftsmitteln konstant. Die Reduktion der Rücklagen bei gleichzeitiger Aufstoc­kung des Aktienkapitals verändert das Verhältnis von Grundkapital und Rücklagen zugunsten des gezeichneten Kapitals, wodurch der Bilanzkurs als Verhältnis von bilanziertem Eigenkapital und Grundkapital sinkt.

Das effektive Vermögen der An­teilseigner ergibt sich aus dem Produkt von Nominalwert des jeweiligen Anteils und dem Bilanzkurs. Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhöht sich die Anzahl der emittierten Aktien bei gleichzeitiger Reduktion des Bilanzkurses, so dass im Ergebnis das Produkt aus Nominalwert und Bilanzkurs konstant bleibt. Hieraus ergibt sich eine Konstanz der Vermögensposition des einzelnen Gesellschafters.

Beispiel
Das Grundkapital wird zu Lasten der Rücklagen um 100 % von 200 Mio. € auf 400 Mio. € erhöht. Hieraus ergibt sich ein Bezugsrechtverhältnis von 1:1, d.h. zu der im Wert um 50% gesunkenen Altaktie erhält der Aktionär eine Jungaktie von gleichem Wert, so dass der Gesamtwert der beiden Aktien dem Wert der Altaktie entspricht.

Situation vor der Kapitalerhöhung Situation nach der Kapitalerhöhung
Grundkapital: 200 Mio. €            Grundkapital: 400 Mio. €
(4 Mio. Aktien à 50 €) (8 Mio. Aktien à 50 €)
Rücklagen: 600 Mio. €  Rücklagen: 400 Mio. €
Eigenkapital: 800 Mio. €  Eigenkapital: 800 Mio. €
Bilanzkurs = 400%  Bilanzkurs = 200%

Eine Aktie zum Nennwert von 50 € repräsentiert bei einem Kurs von 400 % vor der Kapitalerhöhung ein Vermögen des Aktionärs in Höhe von 200 €. Eine Alt­aktie und eine hierzu ausgegebene Berichtigungsaktie weisen nach der Kapitalerhö­hung bei einem Kurs von 200 % ebenfalls einen Wert von 200 € auf.

Die nominelle Kapitalerhöhung dient nicht wie bereits erwähnt der Beschaffung von finanziellen Mitteln. Als Gründe einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kommen vielmehr die Erhöhung des garantierten Haftungskapitals in Form des Grundkapitals sowie die Steigerung der Fungibilität der Aktien aufgrund der Verrin­gerung des Kurswertes der Aktien in Betracht. Ein weiteres mögliches Motiv für die Ausgabe von Berichtigungsaktien tritt im Falle hoher Bilanzkurse aufgrund von großen Rücklagenbildungen auf. Hieraus ergibt sich im Ergebnis eine Reduktion optisch ungünstiger Dividendensätze, die sich im Zuge der Kapitalerhöhung auf das dann erhöhte Grundkapital beziehen.